AGB

§ 1. Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen
Im Geschäftsverkehr zwischen Agentur, Lieferanten und Kunden gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, auch für künftige Aufträge, ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit unsere Auftragsbestätigung keinen davon abweichenden Inhalt hat und soweit wir nicht schriftlich einer Abänderung unserer Auftragsbestätigung oder AGB zugestimmt haben. Sie gelten durch Auftragserteilung, spätestens durch Liefer- oder Leistungsannahme, als anerkannt.

Abweichenden Bedingungen in Auftragsformularen oder Bestellschreiben von Kunden widersprechen wir bereits hiermit. Sie werden auch dann für uns nicht bindend, wenn wir ihnen nicht oder nicht in jedem Falle ausdrücklich widersprechen oder wenn wir nach Empfang von abweichenden Einkaufsbedingungen die Lieferung ausführen.

§ 2. Zusammenarbeit und Termine
Die Arbeit der Agentur ist in der Regel auf Daten, Informationen und Freigaben einzelner Projektphasen durch den Kunden angewiesen, um die vertraglich geschuldete Leistung in vereinbartem Umfang, Qualität und Termin zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich diese Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und sachlich richtig zu erbringen. Leistungs- und Liefertermine sind schriftlich festzulegen und werden erst hierdurch verbindlich.

Die Nichteinhaltung von Terminen bei denen die Agentur ohne Mahnung in Verzug gerät (§ 286 Absatz 2 BGB) hat die Agentur nicht zu vertreten, wenn die Verzögerungen durch höhere Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) oder nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen des Kunden entstand.

Die Agentur ist in diesen Fällen berechtigt die Erbringung der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Zeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

§ 3. Leistungsänderungen
Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch oder die Korrektur schriftlich äußern. Nach Eingang informiert die Agentur über den zu erwartenden zusätzlichen Aufwand sowie die Veränderung der Leistungs- und Liefertermine (§ 2, Abs. 3)

Die Realisierung des Änderungswunsches oder der Korrektur beginnt erst nach schriftlicher Bestellung durch den Kunden oder nach schriftlicher Bestätigung der mündlichen Freigabe, durch die Agentur.

Ist der Kunde mit dem zu erwartenden zusätzlichen Aufwand nicht einverstanden gilt der ursprünglich vereinbarte Umfang als bindend.

§ 4. Rechte
Der Agentur steht an allen Leistungen, Konzepten, Entwürfen, Reinzeichnungen, fertigen Grafiken, Fotos und sonstigen Produkten, die als eigenschöpferische, künstlerische Leistungen geschützt sind das nach §2 (1) Ziffer 7 URG uneingeschränkte Urheberrecht zu.

Wir gewähren dem Kunden ausschließlich für die von ihm ausgewählte Alternative unseres Angebotes, bzw. unserer vertragsgemäß erbrachten Leistung, das einmalige, nicht exklusive, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen (Nutzungsrecht). Die Rechte Dritter sind damit nicht übertragen.

Sind für die zur Erstellung der vertraglich geschuldeten Leistung Werke Dritter zum Einsatz gekommen wird der Kunde darüber informiert. Die Agentur kann auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten, die für die Nutzung unserer Leistung erforderlichen Rechte Dritter einholen, sofern dies möglich ist.

Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 2 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt die Leistung zu verändern, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten außer dies ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die Agentur kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Zahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

§ 5. Gewährleistung
Gewährleistung ist ausgeschlossen: bei Nichtgefallen, bei Ausbleiben eines erwarteten Kommunikationseffektes oder Rechtsmangel.

Gewährleistung bei Sachmängeln subjektiven Maßstabs erfolgt nur, wenn die gewünschte Eignung oder Eigenschaft im Angebot der Agentur oder im Auftrag des Kunden ausdrücklich und schriftlich definiert wurde. Ansonsten erfolgt eine Gewährleistung nur im Falle des objektiven Maßstabs (dem üblichen, gewöhnlichen) Gebrauch.

Mängelrügen müssen bei offensichtlichen oder bei sorgfältiger Untersuchung feststellbaren Mängeln unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen nach Anlieferung bei uns schriftlich eingehend, unter genauer Beschreibung geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für eine unvollständige oder unrichtige Lieferung.

Mängelrügen wegen versteckter Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung unter genauer Beschreibung geltend gemacht werden.

Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Kunden wie folgt: Nach unserer Wahl durch uns oder in unserer Verantwortung durch einen Dritten durch Nachbesserung, durch Austausch oder durch Ersatzlieferung.

Unsere Gewährleistungspflicht erlischt: Wenn die Ware verändert oder bereits in Verkehr gebracht wurde oder nicht vollständig zurückgegeben wird.

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Monats nach unserer schriftlichen Ablehnung.

Kosten, die durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6. Haftung und Schadensersatz
Wir übernehmen keine Haftung für die urheberrechtliche, wettbewerbsrecht- liche Konformität sowie bei Eingriff unserer Leistungen in Rechte Dritter, über die branchenübliche Sorgfalt hinaus; ebenfalls nicht für die Richtigkeit von Daten und Informationen sowie die unrechtmäßige Verwendung beigestellter Daten und Informationen in Abbildungen und Aussagen innerhalb der Werbemittel.

Schadensersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen sind, soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Auf alle Fälle aber, wenn sie nur auf leichter Fahrlässigkeit beruhen.

Gleichgültig ist, ob sie als Vertragsverletzung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, als Verletzung von Pflichten beim Vertragsabschluss oder als unerlaubte Handlung bezeichnet werden.

Dazu gehören auch Mangelfolgeschäden und Verzögerungsschäden. Dabei ist gleichgültig, ob die Schäden am Liefergegenstand oder sonst wo entstehen.

Soweit wir aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen trotz dieser AGB haften sollten, beschränkt sich unsere Haftung für den Fall leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 50% des Wertes der betroffenen Lieferung.

Alle uns gegenüber erhobenen Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund und ungeachtet der Schuldfrage, verjähren mit Ablauf von 3 Monaten ab Auslieferung der Ware, der Vollendung des Werkes oder Erbringung unserer Leistungen.

§ 7. Werbeklausel
Die Agentur darf den Kunden auf ihrer Website und in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Die Agentur darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

§ 8. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich geregelten MwSt. in ihrer bei Lieferung gültigen Höhe und stets nur für den Einzelfall. Versand, Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen und Verpackung werden gesondert auf Nachweis berechnet.

Den vereinbarten Preisen liegen die derzeit für uns gültigen Einkaufspreise, Lohn- und Gehaltstarife zugrunde. Liegt zwischen Vertragsabschluss und Abruf der Leistung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, behalten wir uns für den Fall der Erhöhung vorgenannter Kosten, eine dieser Erhöhung angemessene Anpassung des Lieferpreises vor.

Die von der Agentur erstellten Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich. Abweichungen von -10% bis +10% sind möglich. Ausnahmen dieser Regelung sind mit dem schriftlichen Vermerk – verbindliches Angebot – versehen.

Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung einer Leistung getroffen, rechnet die Agentur den zur Erbringung der Leistung erfolgten Aufwand ab. Dabei gelten die allgemeinen Vergütungssätze für Agenturleistungen und ein Aufschlag von 17,5% auf den Nachweis der Fremdleistungen als vereinbart.

Mangels anderweitiger Vereinbarungen sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, jeweils bei uns eingehend, zu leisten. Wechsel nehmen wir nicht an.

Im Verzugsfalle werden vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe, mindestens aber in Höhe von 2% über dem Bundesbank-Diskontsatz berechnet. Für Mahnungen zum Verzugseintritt und während des Verzugs werden jeweils Euro 5,- berechnet.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Leistung oder Lieferung bis zur vollständigen Zahlung rückständiger Beträge nicht verpflichtet. In derartigen Fällen sowie bei einer Verschlechterung der Kreditverhältnisse des Kunden sind wir berechtigt, für noch nicht ausgeführte Leistung oder Lieferungen Vorauskasse zu verlangen. Lehnt der Kunde diese Art der Geschäftsabwicklung ab, werden alle unsere noch offenen Forderungen sofort zahlungsfällig.

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch sich aus demselben Rechtsverhältnis herleitet und von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden zulässig.

Nimmt der Kunde eine Lieferung oder Leistung nicht innerhalb angemessener Frist, nach mitgeteilter Fertigstellung oder nach unserer Anzeige der Bereitstellung ab, sind wir nach vorangehender Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in nachgewiesener Höhe, zumindest aber in Höhe von 50% des Vertragspreises zuzüglich Mehrwertsteuer geltend zu machen.

§ 9. Allgemeine Vergütungssätze
Wenn keine gegen lautenden schriftlichen Vertragsvereinbarungen getroffen wurden oder bei Bestellungen kein schriftliches Angebot zugrunde liegt, gelten die unten genannten Vergütungssätze zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Kreation:

Creative Director 145 Euro
Art Director 130 Euro
Graphic Artist 110 Euro
Beratung:

Managing Director 150 Euro
Senior Business Manager 120 Euro
Business Manager 105 Euro
Consultant 80 Euro

§ 10. Lieferbedingungen
Wir haben unsere Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß der Post, Bahn, Spediteur, dem Kunden oder seinem Vertreter persönlich übergeben oder präsentiert wurde.

Von der Agentur angegebene Termine, Fristen, vor allem Lieferfristen beginnen mit dem Tage der völligen Auftragsklarheit und falls Freigaben, Informationen, Materialien, Daten oder sonstiges vom Kunden bereitzustellen oder Anzahlungen zu leisten sind, mit deren Eingang bei uns (s. a. § 2, Abs. 1).

Wird eine vereinbarte Lieferfrist oder wird ein Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen um 2 Wochen überschritten, kann der Kunde nach vorhergehender Setzung einer Nachfrist von weiteren 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten.

Teillieferungen sind zulässig.

Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung oder sonstige Versicherungen werden von uns nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und auf dessen Rechnung abgeschlossen.

§ 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ergibt sich einzelvertraglich. Erfüllungsort für Zahlungen ist Mannheim.

Gerichtsstand ist, auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren, das für Mannheim örtlich und sachlich zuständige Gericht, unbeschadet unseres Rechts, das für den Sitz des Kunden allgemein zuständige Gericht anzurufen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der ungültigen oder ungültig gewordenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.